Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Alle drei Jahre (jeweils zum 01.07.) ist der Grundversorger festzustellen.

Der Grundversorger Strom und Gas im Netz der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH wurde zum Stichtag 01.07.2024 ermittelt. Die Grundversorgung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 übernimmt die Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH. 

Der Grundversorger Strom und Gas im Netz der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH wurde zum Stichtag 01.07.2021 ermittelt. Die Grundversorgung für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 übernimmt die Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH. 

Der Grundversorger Strom und Gas im Netz der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH wurde zum Stichtag 01.07.2018 ermittelt. Die Grundversorgung für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 übernimmt die Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH.