Netzentgelte
Die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH veröffentlicht hiermit gemäß § 17 ARegV i.V.m. § 28 GasNEV die Netzentgelte für das Jahr 2020.
Netznutzung
von Gasverteilungsnetze mit vorgelagerten Netzkosten
- Nutzung von Gasverteilungsnetzen mit vorgelagerten Netzkosten01.01.2024 bis zum 31.12.2024
- Nutzung von Gasverteilungsnetzen mit vorgelagerten Netzkosten01.01.2023 bis zum 31.12.2023
- Nutzung von Gasverteilungsnetzen mit vorgelagerten Netzkosten01.01.2022 bis zum 31.12.2022
- Nutzung von Gasverteilungsnetzen mit vorgelagerten Netzkosten01.01.2021 bis zum 31.12.2021
- Nutzung von Gasverteilungsnetzen mit vorgelagerten Netzkosten01.07.2020 bis zum 31.12.2020
- Nutzung von Gasverteilungsnetzen mit vorgelagerten Netzkosten01.01.2020 bis zum 30.06.2020
- Nutzung von Gasverteilungsnetzen mit vorgelagerten Netzkosten01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Konzessionsabgaben Gas
Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im Internet zu veröffentlichen. Im Netzgebiet der Stadtwerke Völklingen GmbH kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV zur Anwendung. Die zulässigen Höchstsätze betragen bei der Belieferung von Tarifkunden: - Bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis zu 25.000 Einwohnern: 0,51 ct/kWh - Bei Gas bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden bis zu 25.000 Einwohnern: 0,22 ct/kWh bei der Belieferung von Sondervertragskunden: 0,03 ct/kWh