Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im Internet zu veröffentlichen. Im Netzgebiet der Stadtwerke Völklingen GmbH kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV zur Anwendung. Die zulässigen Höchstsätze betragen bei der Belieferung von Tarifkunden: - Bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis zu 25.000 Einwohnern: 0,51 ct/kWh - Bei Gas bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden bis zu 25.000 Einwohnern: 0,22 ct/kWh bei der Belieferung von Sondervertragskunden: 0,03 ct/kWh