Elektrofahrzeuge sind zeitgemäß, leise, erzeugen keine Abgase und schonen so die Umwelt. Immer mehr Menschen steigen deshalb auf E-Mobilität um. Ein wichtiger Faktor: Egal ob Sie Ihr Elektrofahrzeug zuhause oder öffentlich laden, es sollte schnell und unkompliziert funktionieren. Mit einer separaten Ladeeinrichtung, die direkt an das Stromnetz angeschlossen ist, lädt Ihr Fahrzeug deutlich effizienter als an einer Haushaltssteckdose.

Die Anschlussmöglichkeiten zum Laden von Elektrofahrzeugen werden als Ladeeinrichtungen bezeichnet. Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung.

Allgemeine Festlegungen:

Für den Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ist die VDE AR-N 4100 und die technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu beachten.

  • Der Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeugen ist grundsätzlich anmeldepflichtig. Bei Ladeeinrichtungen größer 12 kVA ist der Anschluss anmelde- und zustimmungspflichtig.
  • Die Anmeldepflicht gilt unabhängig, ob sich die Ladeeinrichtung im privaten oder öffentlichen Bereich befindet.
  • Die Antragspflicht besteht auch für die Erweiterung von bestehenden elektrischen Anlagen.
  • Die Inbetriebnahme der E-Ladestation ist durch den ausführenden Elektrofachbetrieb anzuzeigen.
Ladeleistung bis 12 kVA ab 12 kVA
Mitwirkungspflicht anmeldepflichtig¹ anmelde- und zustimmungspflichtig¹
Unterbrechbarkeit nicht steuerbar steuerbar²
Netznutzungsentgelte Standardlastprofil³ reduziertes Netznutzungsentgelt³

1 - Siehe Abschnitt Anmeldung von Ladeeinrichtungen
2 - Hierfür ist ein Platz für den Rundsteuerempfänger im Zählerschrank vorzusehen
3 - Details bitte dem aktuellen Preisblatt entnehmen

Schnellladestationen bedeuten Eingriffe in die Elektroinstallationsanlage. Dazu ist die Beauftragung einer Elektrofachfirma (VIU) notwendig. Da es sich hier um hohe elektrische Energiemengen handelt, die in kurzer Zeit aus der „Hauselektroanlage“ ins Elektrofahrzeug übertragen werden, muss die elektrische Ladeeinrichtung inklusive der bestehenden Elektroanlage einer grundsätzlichen Planung und Prüfung unterzogen werden.

Da wir das Elektroverteilungsnetz in Völklingen optimal auslegen wollen und müssen, brauchen wir Informationen über die Verbraucher im Netz. Damit uns das gelingt bitten wir Sie die notwendigen Informationen mittels eines Datenblatts an uns zu verschicken.

  • Lassen Sie uns nach der Installation das Inbetriebsetzungsformular des VIU inkl. dem Datenblatt einer Elektroladesäule zukommen. Beide Formulare müssen vom ausführenden Elektrofachbetrieb ausgefüllt bzw. bestätigt sein.
  • Das Inbetriebsetzungsformular schickt das VIU über das Webportal des Verbandes direkt zu uns. Die Dokumente können Sie uns einfach per oder als Fax an 06898 150-153 senden.
  • Beantragen Sie den Anschluss Ihrer Ladeeinrichtung mittels des Anmeldeformulars zum Netzanschluss und lassen Sie uns das ausgefüllte Datenblatt einer Elektroladesäule zukommen. Wir benötigen weiterhin einen Lageplan der zu installierenden Säule. Die Unterlagen können auch per versendet werden.
  • Wir prüfen Ihre Anfrage auf die Netzverträglichkeit und informieren Sie schriftlich über das Ergebnis.
  • Nach Installation der Ladestation durch den Elektrofachbetrieb informiert dieser uns über das Webportal des Verbandes.

Die Errichtung einer Ladeeinrichtung für Elektromobile stellt eine Erweiterung der elektrischen Kundenanlage dar und darf gemäß §13 Netzanschlussverordnung (NAV) nur durch zertifizierte Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) ausgeführt werde. Bei der Planung sind die einschlägigen Normen und Vorschriften, insbesondere die VDE AR-N 4100 und die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu beachten.

Hier noch ein Hinweis zu Ladestationen und Wallboxen

Die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH bieten für die Ladeeinrichtungen als steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß §14a EnWG verminderte Netznutzungsentgelte an. Hier ist ein separater Elektrozähler und eine Abschalteinrichtung notwendig.
Die Abschaltung kann über einen EVU Kontakt in der Steuerung realisiert werden. Ist ein solcher Kontakt nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit die Anlage über einen von Ihrem VIU einzubauenden zusätzlichen Schützschalter im Hauptstromkreis abzuschalten. Hier ist jedoch zu prüfen, ob eine Wiederaufnahme des Ladevorgangs nach Zuschalten durch den Netzbetreiber an der Ladesäule möglich ist. Ihr VIU wird Sie hier beraten.

Der  Netzbetreiber Stadtwerke Völklingen Netz GmbH ist berechtigt, den Strombezug der gesamten Ladeeinrichtungen (einschließlich Zusatzeinrichtungen) zu Zeiten hoher Netzbelastung oder bei eventuellen Versorgungsengpässen mittels geeigneter Schaltgeräte zu unterbrechen. Dabei darf die Unterbrechung nicht länger als jeweils 2 Stunden hintereinander dauern und insgesamt 6 Stunden innerhalb von 24 Stunden nicht überschreiten; die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen ist mindestens so lang wie die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt eine interaktive Übersichtskarte von öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Deutschland zur Verfügung. Sie bildet den Standort der jeweiligen Ladepunkte mit Adresse sowie die vorhandenen Stecker und Ladeleistungen (Schnell- und Normalladung) ab. Die Ergebnisse können per Filter auch nach Landkreis und Bundesland unterteilt werden. Hier geht es zur Ladesäulenkarte der BNetzA.