Meldepflichtige Anlagen
Melde- und zustimmungspflichtige Geräte und Anlagen in Niederspannungsnetzen nach VDE-AR-N 4100
Zur leistungsgerechten Auslegung des Niederspannungsnetzes, der Hausanschlüsse sowie der Messeinrichtungen und zur Beurteilung von Netzrückwirkungen ist die Anmeldung und Genehmigung folgender elektrischer Anlagen und Geräte beim Netzbetreiber notwendig:
- neue Kundenanlagen
- zu erweiternde Anlagen, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird
- vorübergehend angeschlossenen Anlagen
- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥12kVA
- stationäre elektrische Speicher
- Erzeugungsanlagen
- Kundeneigene Notstromaggregate
- Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung (z.B. Wärmepumpe, Durchlauferhitzer, Infrarotheizung), ausgenommen ortsveränderliche Geräte
- Einzelgeräte (auch ortsveränderliche) mit Nennleistung >12kVA
- Anschlussschränke im Freien
Hinweis:
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA sowie alle ortsfest verbauten elektrischen Speicher sind beim Netzbetreiber anzumelden.
Der Anschlussnehmer, Planer oder Errichter liefert im Hinblick auf die gleichzeitig benötigte elektrische Leistung - die erforderlichen und notwendigen Angaben (Bedarfsart, Gewerbeart, etc.) sowie die technischen Daten der anzuschließenden Anlagen und Geräte.