Zur leistungsgerechten Auslegung des Niederspannungsnetzes, der Hausanschlüsse sowie der der Messeinrichtungen und zur Beurteilung von Netzrückwirkungen ist die Anmeldung und Genehmigung folgender elektrischer Anlagen und Geräte beim Netzbetreiber notwendig:

  • neue Kundenanlagen
  • zu erweiternden Anlagen, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird.
  • vorübergehend angeschlossenen Anlagen
  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥12kVA
  • stationäre elektrische Speicher
  • Erzeugungsanlagen
  • Kundeneigene Notstromaggregate
  • Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung (z.B. Wärmepumpe, Durchlauferhitzer, Infrarotheizung), ausgenommen ortsveränderliche Geräte
  • Einzelgeräte (auch ortsveränderliche) mit Nennleistung >12kVA
  • Anschlussschränke im Freien


Hinweis :
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA sowie alle ortsfest verbauten elektrischen Speicher sind beim Netzbetreiber anzumelden.

Der Anschlussnehmer, Planer oder Errichter liefert im Hinblick auf die gleichzeitig benötigte elektrische Leistung - die erforderlichen und notwendigen Angaben (Bedarfsart, Gewerbeart, etc.) sowie die technischen Daten der anzuschließenden Anlagen und Geräte.