Fragen und Antworten
In 6 Schritten zum Neuanschluss:
- Standortzustimmung
Standortzustimmungen konnen Sie formlos in unserem für Sie zuständigen Servicecenter beantragen. Sie benötigen dazu den entsprechenden Lageplan Ihres Bauvorhabens. - Baustromversorgung
Den fur die Bauphase benötigten Baustrom können Sie über eine Baustromverteilung beziehen. Der Anschluss der Baustromverteilung kann an unserem Stromnetz, z.B..an einem Kabelverteilerschrank einem Freileitungsmast oder an einer Ortsnetzstation erfolgen. - Anmeldung
zum Interview - Netzanschlussvarianten
Hausanschlusswand - ist vorgesehen für Gebäude mit bis zu vier Nutzungseinheiten. Hausanschlussraum - ist erforderlich in Gebäuden mit mehr als vier Nutzungseinheiten. Hausanschlussnische ist ausschlielich vorgesehen für Einfamilienhäuser ohne Keller. - Herstellung des Netzanschlusses
Um die Anschlusseinrichtungen in Ihr Gebaude einzubringen, sind bauseits die notwendigen baulichen Voraussetzungen bei der Planung zu berücksichtigen. Diese Voraussetzungen können Sie hier nachlesen. - Inbetriebsetzung des Netzanschlusses
Ihr Installateur informiert uns über die Fertigstellung Ihrer Installationsanlage und organisiert die Inbetriebsetzung der Anlage. Sofern uns vor Beginn der Nutzung des Netzanschlusses keine gültige Anmeldung eines Strom- bzw. Gaslieferanten vorliegt, werden wir den zustandigen Grundversorger über die notwendige Belieferung informieren.
Kontaktaufnahme zum Installateur Ihrer Wahl
Wir empfehlen Ihnen zur Planung und Dimensionierung Ihrer Aanlage die Kontaktaufnahme zu einem Installationsunternehmen.
Über meinen Installateur
Für die Stromnutzung ist es erforderlich, dass Ihnen Ihr Installateur eine Baustromverteilung bereitstellt. Die Leistungsinanspruchnahme eines Vorabnetzanschlusses darf 30 kW nicht überschreiten. Die Nutzung eines Vorabnetzanschlusses ist auf maximal 18 Monate begrenzt.
Genaue Angaben erleichtern die Palnung
Damit wir das Verteilungsnetz, den Netzanschluss (Hausanschluss) sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen können, liefert der Planer oder der Errichter, -auch im Hinblick auf die gleichzeitig benötigte elektrische Leistung - zusammen mit der Anmeldung die erforderlichen Angaben über die anzuschließenden elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräte.
3-4 Wochen
Nach Eingang der Auftragsbestätigung bis zur Ausführung des Netzanschlusses benötigen wir eine Vorlaufzeit von ca. 3-4 Wochen.
Für die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage des Kunden wendet der Errichter das bei der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH übliche Verfahren an. Dies gilt auch bei Wiederinbetriebsetzung sowie nach Trennung oder Zusammenlegung.
Gemäß VDE AR-N-4100-Abschnitt 4, ist vor dem Anschluss folgender Geräte die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen:
- Neue oder zu erweiternde Kundenanlagen
- vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.B. Baustellen und Schausteilerbetriebe
- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen größer 12 kVA
- Stationäre ,elektrische Speicher
- Erzeugungsanlagen
- kundeneigene Notstromaggregate
- Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung (z.B. Wärmepumpen), ausgenommen ortsveränderliche Geräte
- Einzelgeräte, auch ortsveränderliche Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kVA
- Anschlussstellen im Freien
- elektrische Geräte, die die in der Norm beschriebene Grenzwerte von Netzrückw'irkungen überschreiten
Sie haben eine Anschluss-anfrage?
So erreichen Sie uns:
Sie erreichen uns per E-Mail unter: bauen@swvk-netz.de
Hierzu brauchen Sie eine Einspeisezusage
Energieversorger sind zur Einspeisung von Strom aus Photovoltaik Großanlagen verpflichtet. Dennoch muss für die Einspeisung von Solarstrom aus Photovoltaik Anlagen eine Einspeisezusage eingeholt werden. Grundlage für die Einspeisezusage ist die Netzverträglichkeitsprüfung. Diese wird auf Antrag des Anlagenbetreibers vom Energieversorger durchgeführt.
Näheres dazu finden Sie hier.
Unter Netzrückwirkung versteht man die Beeinflussung des Verteilnetzes durch angeschlossene elektrische Geräte und die gegenseitige Beeinflussung von elektrischen Geräten über das Verteilnetz. Die Kosten zur Behebung dieser störenden Beeinflussungen gehen zu Lasten des Verursachers. Der Anlagenbesitzer haftet bei Störungen und Schäden im Versorgungsnetz oder an Anlagen Dritter, wenn seine Anlagen unzulässig hohe Netzrückwirkungen verursachen. Bei Anlagen, die Netzrückwirkungen verursachen (Energieerzeugungsanlagen, elektronisch gesteuerte Anlagen, etc.), kann der Netzbetreiber Abnahmemessungen zu Lasten des Anlagenbesitzers verlangen. Falls Sie eine der v.g. Anlagen in unserem Netz betreiben wollen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an uns unter 06898 150182.