Allgemeine Bedingungen

Netzbetreiber sind ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas aus Niederdruck zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen zur NDAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.

Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind. Die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten darüber hinaus auch für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen.

Ferner gelten die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen für alle bis zum 12.07.2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse mit Wirkung des auf diese Bekanntmachung folgenden Tages.