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Sie heizen mit einer Wärmepumpe? Dann brauchen Sie eine separate Messeinrichtung (Zähler) und zahlen für den Strom ein reduziertes Netznutzungsentgelt (NNE). Durch die separate Messeinrichtung mit reduziertem NNE könnten wir ggf. die Versorgung der Wärmepumpe temporär abschalten.  Hierzu ist es wichtig, dass eime Abschalteinrichtung in die Versorgung eingebaut wird (elektrisches Schütz). Die Freigabe bzw. die Sperrung der Versorgung erfolgt dann über einen Rundsteuerempfänger, den wir in die Anlage einbauen und mit der Abschalteinrichtung verbinden.
Folgende Abschaltregelungen gelten:
Der  Netzbetreiber Stadtwerke Völklingen Netz GmbH ist berechtigt, den Strombezug der gesamten Wärmepumpenanlage (einschließlich Zusatzeinrichtungen) zu Zeiten hoher Netzbelastung oder bei eventuellen Versorgungsengpässen mittels geeigneter Schaltgeräte zu unterbrechen. Dabei darf die Unterbrechung nicht länger als jeweils 2 Stunden hintereinander dauern und insgesamt 6 Stunden innerhalb von 24 Stunden nicht überschreiten; die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen ist mindestens so lang wie die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit.
Neben dem üblichen Anmeldeverfahren den das VIU (Vertragsinstallateurunternehmen) an uns sendet, benötigen wir noch folgendes Datenblatt von Ihnen.

Sie können es uns postalisch oder per zusenden.

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Sollen im Haus Infrarotheizungsanlagen zur teilweisen oder kompletten Beheizung eingesetzt werden, so möchten wir Sie bitten folgendes Datenblatt ausgefüllt an uns zu senden.

Sie können es uns postalisch oder per zusenden.

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Neben der Raumheizung werden zur Warmwasserbereitung oftmals Durchlauferhitzer eingesetzt. Sollten Sie sich dafür entscheiden, bitten wir Sie folgendes Datenblatt ausgefüllt an uns zurück zu senden. Sie können es uns postalisch oder per zusenden.

Bitte denken Sie aus Lastgründen auch hier an die gegenseitige Verriegelung der einzelnen Geräte.