Gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685 ist der Netzbetreiber für die Ermittlung von Zustandszahl und Abrechnungsbrennwert für die Umwertung von gemessenem Betriebsvolumen [m3] in thermische Energie [kWh] innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne verantwortlich.

Das Verfahren zur Ermittlung von Abrechnungsbrennwerten ist in dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 erläutert und richtet sich nach der Länge der Abrechnungszeitspanne.

Die Veröffentlichung der Abrechnungsbrennwerte nach § 40 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV erfolgt je Brennwertbezirk in Matrixform: