Informationen für Gaskunden der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH

Überwachungspflicht der Gasintallation gemäß dem Regelwerk DVGW G 600/ TRGI (technische Regeln für Gasinstallationen) 2008/2018

Die TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen) regelt alle wesentlichen technischen Richtlinien für Gasinstallationen. Diese sind für die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH als Gasnetzbetreiber, die Vertragsinstallateure, aber auch für die Eigentümer eines Erdgashausanschlusses verbindlich vorgeschrieben.

Ein wesentlicher Bestandteil der sicheren Betriebsweise einer Gasinstallation ist die regelmäßige Inspektion. Diese kennen Sie auch von Ihrem Auto, welches in regelmäßigen Abständen in der Werkstatt und verpflichtend wiederkehrend zur Hauptuntersuchung (TÜV) vorgeführt werden muss.

Die TRGI 2008 verpflichtet den Betreiber einer Gasinstallation zu einer jährlichen Sichtkontrolle aller Gasgeräte,  Innenleitungen und deren Verbindungen und einer wiederkehrenden Überprüfung seiner Anlage alle 12 Jahre durch einen zugelassen  Vertragsinstallateur.

Noch einmal zusammengefasst Hinweise für Sie als Eigentümer einer Gasanlage in Gebäuden:

  • Bei gasversorgten Häusern ist die Eigentumsgrenze die Hauptabsperreinrichtung hinter der Hauseinführung.
  • Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bzw. durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist ein Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Haus-Gasleitung/Gasinstallation verpflichtet.
  • Entsprechend dieser Forderung ist seit dem Jahr 2008 über das Regelwerk die Verantwortung des Gebäudeeigentümers als Betreiber der Gasanlage und die zwingend durchzuführenden regelmäßigen Anlagenprüfungen festgeschrieben.

Unter Gasanlage versteht man hier sowohl die Gasinstallation, also Haus-Gasleitungen, als auch das/die Gasverbrauchsgeräte und -einrichtungen.

  • Die jährliche Sichtkontrolle der gesamten Gasinstallation
  • Die regelmäßige Instandhaltung der Gasgeräte durch ein zugelassenes VIU (Vertragsinstallationsunternehmen)
  • Die Gebrauchsfähigkeit bzw. die Dichtheit der Gasleitungsanlage (Innenleitung und frei verlegte Außenleitungen) alle 12 Jahre durch ein zugelassenes VIU (Vertragsinstallationsunternehmen) prüfen zu lassen.

 Falls Sie hierzu Fragen haben werden wir Sie weiterführend gerne beraten.