Erzeugungsanlagen bedürfen grundsätzlich der Betriebsgenehmigung durch den Netzbetreiber. Erst nach Erteilung der Genehmigung ist der Anschlussnehmer berechtigt, die Anlage an das Netz der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH anschließen zu lassen.
Hier erläutern wir Ihnen Schritt für Schritt das Antragsverfahren und das weitere Vorgehen:

Gesetzliche Grundlagen

Meldepflicht für Betreiber von Erzeugungsanlagen
Betreiber von Erzeugungsanlagen, z.B. Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, die Stammdaten dieser Anlagen im Marktstammdatenregister einzutragen.
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes behördliches Register für Stammdaten des Strom- und Gasmarktes, welches allen Marktakteuren und der Öffentlichkeit seit dem 31. Januar 2019 zur Verfügung steht.
Für die Registrierung im MaStR gelten die in der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) niedergelegten Vorgaben und Vorschriften.
Weitere Informationen finden Sie hier: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Anfrage zur Netzverträglichkeitsprüfung Niederspannung
Nach Eingang der folgenden Unterlagen prüfen wir, ob die Einspeisung Ihrer EEG-Anlage an dem angefragten Netzanschlusspunkt möglich ist.

  • E.1 Antragstellung
  • E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
  • E.3 Datenblatt für Speicher
  • Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und/oder Speicher hervorgehen.

Bei Anschluss an das Niederspannungsnetz sind die VDE-AR-N 4100 (Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb), die VDE-AR-N 4105 (Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz), sowie die Erläuterungen des VEW Saar e.V. zu den Technischen Anschlussbedingungen einzuhalten.
Hier finden Sie die notwendigen Formulare: Formularsatz Einspeiseanlagen Niederspannung und die dazugehörigen Erläuterungen zu den FNN Vordrucken

Inbetriebnahme

Für das An- und Fertigmeldungsverfahren beauftragen Sie bitte einen eingetragenen Elektrofachbetrieb  (Vertragsinstallateurunternehmen – VIU).
Nach der vollständigen Fertigstellung der elektrischen Anlage übersenden Sie bzw. Ihr Installateur folgende Inbetriebsetzungsunterlagen:

Die zur Inbetriebnahme erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte vorab per E-Mail an .

Zur Inbetriebnahme halten Sie noch folgendes technische Datenblatt bereit:
Anlagendatenblatt einer Solaranlage

Vielfach erhalten Sie im Nachgang zur Inbetriebnahme die BAFA Meldung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die Sie uns bitte zusenden.
Mit dieser BAFA Meldung können Sie die Meldung beim Finanzamt erledigen.
 

Umschreibung einer Stromerzeugungsanlage (Betreiberwechsel)

Sollten Sie ein Gebäude (Eigentum) mit einer Erzeugungsanlage erworben haben – so können Sie uns den Betreiberwechsel mit folgendem Formular anzeigen.
Umschreibung einer Stromerzeugungsanlage (Betreiberwechsel)
Das Formular schicken Sie bitte an

Plug-In-Anlagen (Steckerfertige PV-Anlagen)
Seit Mai 2018 sind ordnungsgemäß installierte Steckerfertige PV-Anlagen, auch als Plug-In-Anlagen oder Mikro-PV-Anlagen bezeichnet, zugelassen. Der Anschluss erfolgt direkt über eine genormte Energiesteckvorrichtung an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis.

Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Steckkontakte für Plug-In-Anlagen
Ein vereinfachtes Anmeldeverfahren ist nach VDE-AR-N 4105 für steckerfertige Erzeugungsanlagen, die an einer bereits vorhandenen speziellen Energiesteckdose angeschlossen werden, möglich. Dieses Verfahren ist nur bis zu einer Leistung von 600 W zulässig. Hier finden Sie das notwendige Formular: Meldeformular für Plug-In-Anlagen oder Sie nutzen zur Anmeldung unsere digitale Klickstrecke:

Messung (Zähler mit Rücklaufsperre oder Zweirichtungszähler)

Zur Messung von elektrischer Energie gibt es Stromzähler mit und ohne Rücklaufsperre, sowie Zwei-Richtungszähler. Der Betrieb einer Stromerzeugungseinrichtung an einem Endstromkreis ist nur mit einem rücklaufgesperrten Bezugszähler oder einem Zwei-Richtungszähler zulässig.
Moderne Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) haben i. d. R. eine Rücklaufsperre. Einen Stromzähler mit Rück-laufsperre erkennen Sie an dem Symbol auf dem Zähler. (siehe rechter Infokasten)

Sollte bei Ihnen ein nicht-rücklaufgesperrter Bezugszähler vorhanden sein, dann können Sie bei uns  den Einbau eines Zweirichtungszählers beauftragen, wenn für die erzeugte Energie aus der Stromerzeugungseinrichtung kein Vergütungs- oder Förderanspruch nach dem EEG oder KWG-G beansprucht werden soll.

Bei der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) wird dieser Zählerwechsel für Sie kostenfrei durchgeführt.

Der Betrieb einer Stromerzeugungseinrichtung, wie z. B. eine Mikro-PV-Anlage und eine damit eventuell verbundenen Stromeinspeisungen in das allgemeine Versorgungsnetz unter Verwendung eines nicht-rücklaufgesperrten Bezugszählers verstößt gegen die Stromnetzzugangsverordnung (Strom-NZV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und das Steuerrecht. Zudem können durch den Betrieb auch Straftatbestände verwirklicht werden, z. B. Betrug des Anlagenbetreibers nach § 263 des Strafgesetzbuches.

Anfrage zur Netzverträglichkeitsprüfung Mittelspannung

Für Anfragen zur Netzverträglichkeitsprüfung und Inbetriebnahme am Mittelspannungsnetz sind die VDE-AR-N 4110 (Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb) sowie die Ergänzende Technische Richtlinie der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH einzuhalten.
Bitte setzen Sie sich bereits bei der Planung von Anlagen zum Anschluss an das Mittelspannungsnetz mit uns in Verbindung.
Hier finden Sie die notwendigen Formulare: Meldeformulare für Mittelspannungsanlagen
Ergänzende Technische Richtlinie der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH:
AGB_Stadtwerke Völklingen Netz GmbH für Netzanschluss von Mittelspannungsanlagen