Sie möchten eine Erzeugungsanlagen an unserem Verteilnetz anschließen und betreiben?
Erzeugungsanlage und steckerfertige PV-Anlagen
Erzeugungsanlagen bedürfen grundsätzlich der Betriebsgenehmigung durch den Netzbetreiber. Erst nach Erteilung der Genehmigung ist der Anschlussnehmer berechtigt, die Anlage an das Netz der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH anschließen zu lassen.
Hier erläutern wir Ihnen Schritt für Schritt das Antragsverfahren und das weitere Vorgehen:
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)
- Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2021)
- Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG 2020)
Meldepflicht für Betreiber von Erzeugungsanlagen
Betreiber von Erzeugungsanlagen, z.B. Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, die Stammdaten dieser Anlagen im Marktstammdatenregister einzutragen.
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes behördliches Register für Stammdaten des Strom- und Gasmarktes, welches allen Marktakteuren und der Öffentlichkeit seit dem 31. Januar 2019 zur Verfügung steht.
Für die Registrierung im MaStR gelten die in der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) niedergelegten Vorgaben und Vorschriften.
Weitere Informationen finden Sie hier: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Anfrage zur Netzverträglichkeitsprüfung Niederspannung
Nach Eingang der folgenden Unterlagen prüfen wir, ob die Einspeisung Ihrer EEG-Anlage an dem angefragten Netzanschlusspunkt möglich ist.
- E.1 Antragstellung
- E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
- E.3 Datenblatt für Speicher
- Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und/oder Speicher hervorgehen.
Bei Anschluss an das Niederspannungsnetz sind die VDE-AR-N 4100 (Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb), die VDE-AR-N 4105 (Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz), sowie die Erläuterungen des VEW Saar e.V. zu den Technischen Anschlussbedingungen einzuhalten.
Hier finden Sie die Erläuterungen zu den FNN Vordrucken .
Inbetriebnahme
Für das An- und Fertigmeldungsverfahren beauftragen Sie bitte einen eingetragenen Elektrofachbetrieb (Vertragsinstallateurunternehmen – VIU).
Nach der vollständigen Fertigstellung der elektrischen Anlage übersenden Sie bzw. Ihr Installateur folgende Inbetriebsetzungsunterlagen:
- E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlage / Speicher
- E.4 Einheitenzertifikate
- E.6 Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz
- EEG 2013 - §19 Erklärung
- Übersichtsschaltplan ab Netzanschluss (inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen)
- Messkonzept
- Fertigstellung zur Inbetriebsetzung (Aufforderung zur Zählermontage)
- Antrag zur Aufhebung der 70 Prozent Wirkleistungsbegrenzung bis 7 kWp
Die zur Inbetriebnahme erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte vorab per E-Mail an eeg_kwkg@swvk-netz.de.
Zur Inbetriebnahme halten Sie noch folgendes technische Datenblatt bereit:
Anlagendatenblatt einer Solaranlage
Vielfach erhalten Sie im Nachgang zur Inbetriebnahme die BAFA Meldung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die Sie uns bitte zusenden.
Mit dieser BAFA Meldung können Sie die Meldung beim Finanzamt erledigen.
Umschreibung einer Stromerzeugungsanlage (Betreiberwechsel)
Sollten Sie ein Gebäude (Eigentum) mit einer Erzeugungsanlage erworben haben – so können Sie uns den Betreiberwechsel mit folgendem Formular anzeigen.
Umschreibung einer Stromerzeugungsanlage (Betreiberwechsel)
Das Formular schicken Sie bitte an eeg@swvk.de
Messung (Zähler mit Rücklaufsperre oder Zweirichtungszähler)
Zur Messung von elektrischer Energie gibt es Stromzähler mit und ohne Rücklaufsperre, sowie Zwei-Richtungszähler. Der Betrieb einer Stromerzeugungseinrichtung an einem Endstromkreis ist nur mit einem rücklaufgesperrten Bezugszähler oder einem Zwei-Richtungszähler zulässig.
Moderne Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) haben i. d. R. eine Rücklaufsperre. Einen Stromzähler mit Rück-laufsperre erkennen Sie an dem Symbol auf dem Zähler. (siehe rechter Infokasten)
Sollte bei Ihnen ein nicht-rücklaufgesperrter Bezugszähler vorhanden sein, dann können Sie bei uns den Einbau eines Zweirichtungszählers beauftragen, wenn für die erzeugte Energie aus der Stromerzeugungseinrichtung kein Vergütungs- oder Förderanspruch nach dem EEG oder KWG-G beansprucht werden soll.
Bei der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) wird dieser Zählerwechsel für Sie kostenfrei durchgeführt.
Der Betrieb einer Stromerzeugungseinrichtung, wie z. B. eine Mikro-PV-Anlage und eine damit eventuell verbundenen Stromeinspeisungen in das allgemeine Versorgungsnetz unter Verwendung eines nicht-rücklaufgesperrten Bezugszählers verstößt gegen die Stromnetzzugangsverordnung (Strom-NZV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und das Steuerrecht. Zudem können durch den Betrieb auch Straftatbestände verwirklicht werden, z. B. Betrug des Anlagenbetreibers nach § 263 des Strafgesetzbuches.
Anfrage zur Netzverträglichkeitsprüfung Mittelspannung
Für Anfragen zur Netzverträglichkeitsprüfung und Inbetriebnahme am Mittelspannungsnetz sind die VDE-AR-N 4110 (Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb) sowie die Ergänzende Technische Richtlinie der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH einzuhalten.
Bitte setzen Sie sich bereits bei der Planung von Anlagen zum Anschluss an das Mittelspannungsnetz mit uns in Verbindung.
Hier finden Sie die notwendigen Formulare: Meldeformulare für Mittelspannungsanlagen
Ergänzende Technische Richtlinie der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH:
AGB_Stadtwerke Völklingen Netz GmbH für Netzanschluss von Mittelspannungsanlagen